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Hier bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum des deutschen Steuerrechts. Auszugsweise haben wir einige Punkte zusammengestellt.


- Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Investitionszulage sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich nach dem Investitionszulagengesetz
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Vertretung vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
- Einlegung von Rechtsbehelfen
- Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
- Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
- Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
- Gutachtertätigkeit zu steuerlichen Fragestellungen
- Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung
- Beratung über steuerliche Auswirkungen geplanter Projekte
- Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und vorweggenommenen Erbfolgen
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Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Überschuss der Betriebs-einnahmen über die Betriebs-ausgaben.
Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge
Freibeträge
- Ehegatten 500.000 €
- Kinder, Stiefkinder 400.000 €
- Zusammenrechnung von
Erwerben innerhalb von
10 Jahren pro Person
Steuerermäßigung ...
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