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Die Lohnbuchführung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Neben steuerrechtlichen Aspekten sind sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Sofern Sie die komplexe Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen, anpassbar auf Ihre speziellen Bedürfnisse. Dabei arbeiten wir mit DATEV-Software.
- Einrichten der Lohnbuchführung
- Übernahme der laufenden Lohnbuchführung (inkl. Baulohn)
- Datenübermittlungen von Lohnsteuer- und Sozial-versicherungsmeldungen
- Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung, z. B. Jahresentgeltnachweise,
- Anträge an Krankenkassen lt. Lohnfortzahlungsgesetz,
- Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten, Einarbeitung pfändbarer Beträge
- Lohnsteuerliche Beratung (Tantiemen, Urlaubs-Weihnachtsgelder, Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeitszeiten, Abfindungen, Sachbezüge, geringfügige Beschäftigungs-verhältnisse (Mini-Jobs, Schüler / Studenten etc.)
- Betreuung und Teilnahme bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt etc.)
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jährlicher Freibetrag aus Kundenbindungsprogrammen
(z. B. Miles-and-more) - 1.080 €
Sachzuwendung aus persönlichem Anlass, z. B. zum Geburtstag eines Arbeitnehmers, sind bis zu 40 € kein Arbeitslohn.
Zwei jährliche Zuwendungen zu üblichen Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflug, Weihnachts- oder Jubiläumsfeier) sind bis max. 110 € je Veranstaltung steuerfrei.
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Auf Anfrage
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