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- 20% der Kosten, max. 510 € bei geringfügiger Beschäftigung
- 20% der Kosten, max. 4.000 € bei Beschäftigungen, bei denen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden und keine geringfügige Beschäftigung vorliegt
- Ermäßigung um 1/12 je Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben
- 20% der Kosten, max. 4.000 €
- nicht für geringfügige Beschäftigung
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20% der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, max. 1.200 €
- Abzug nur für Arbeitskosten
- Rechnung und Zahlung auf Konto
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