MB Steuerberatung Rostock m.b.H.
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Wissenswertes, Neues

Samstag, 27. September 2008

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle

Die Umsätze aus der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle sind eine sonstige Leistung und bei der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % zu versteuern. Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen Zusammenhang steht und wenn beso...

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Samstag, 27. September 2008

Fahrtenbuch kann trotz kleiner Mängel ordnungsgemäß sein

Die Frage, welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Davon hängt letztlich ab, wie der private Nutzungsanteil oder der Sachbezugswert ermittelt wird. Nach der Fahrtenbuchmethode können die Kosten im Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Fahrten aufgeteilt werden. Bei einem nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ist die ungünst...

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Samstag, 27. September 2008

Änderung der Freistellungsaufträge prüfen

Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Zum gleichen Zeitpunkt werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu einem Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt, der dann 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt.

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Freitag, 5. September 2008

Herstellungskosten

Durch die Aufhebung von Aktivierungswahlrechten wird die handelsrechtliche Herstellungskostenuntergrenze an die steuerliche Untergrenze angeglichen. Neben den Materialeinzelkosten, den Fertigungseinzelkosten und den Sonderkosten der Fertigung zählen zukünftig die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist,...

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Freitag, 5. September 2008

Anhebung der Schwellenwerte in den drei Größenklassen

Unternehmen werden durch Schwellenwerte in eine der drei Größenklassen ‑ kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaft ‑ eingestuft. Diese Schwellenwerte werden um 20 % erhöht. Von maßgeblicher Bedeutung sind die Größenklassen für die Inanspruchnahme verschiedener Befreiungen und Erleichterungen bei der Rechnungslegung bzw. der Offenlegung von Jahresabschlüssen.

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