MB Steuerberatung Rostock m.b.H.
MB Steuerberatung Rostock

Wissenswertes, Neues

Freitag, 3. Juli 2009

Zuordnung von zusätzlichen Räumen zum häuslichen Arbeitszimmer

Die Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist immer weiter eingeschränkt worden und deshalb zum Dauerstreit zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung geworden, wie auch der nachfolgend geschilderte Fall zeigt:

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Freitag, 3. Juli 2009

Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung weiter zulässig

Gewerbesteuer, die für Veranlagungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden und darauf entfallende Nebenleistungen sind nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden ist. Dabei ist die 5/6‑Methode nicht mehr anzuwenden.

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Freitag, 29. Mai 2009

Beiträge zur Instandsetzungsrücklage sind nicht sofort abziehbar

Ein Wohnungseigentümer machte die von ihm geleisteten Beiträge zur Instandsetzungsrücklage als sofort abziehbare Werbungskosten geltend.

 

Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab und verwies dazu auf die ständige Rechtsprechung. Erst im Zeitpunkt der Verausgabung der angesammelten Rücklagen könne beurteilt werden, ob diese für Erhaltungsaufwendungen verausgabt worden seien und damit zu sofort abziehba...

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Freitag, 29. Mai 2009

Leistungen eines Party-Services unterliegen in der Regel dem vollen Umsatzsteuersatz

Die Lieferung von Speisen und Getränken unterliegt nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn die Lieferung den qualitativ wesentlichen Teil der Leistung darstellt. Liegt hingegen ein Bündel von Leistungen vor, unterliegt die Leistung insgesamt als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz.

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Freitag, 29. Mai 2009

Ein nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag für Handwerkerleistungen verfällt

Seit 2006 können Steuerbürger Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen des Steuerbürgers, höchstens jedoch um 600 € (ab 2009: 1.200 €). Beträgt die Einkommensteuer weniger als der Steuerermäßigungsbetrag, kommt es zu einem sog. Anrechnungsüberhang. Der...

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