MB Steuerberatung Rostock m.b.H.
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Wissenswertes, Neues

Mittwoch, 30. September 2009

Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen einer Kapitalgesellschaft: Ordnungsgeld von 2.500 Euro rechtmäßig

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 € bei Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen einer Kapitalgesellschaft rechtmäßig. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die ordnungsgeldbewehrte Offenlegungspflicht im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft insbesondere zum Gläubigerschutz und zur Gewährleistung de...

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Mittwoch, 30. September 2009

Auswirkungen einer erteilten Lastschriftermächtigung für Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie gehören, zu- bzw. abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeführt. Als kurze Zeit gilt i. d. R. ein Zeitraum von 10 Tagen.

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Dienstag, 28. Juli 2009

Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn der Erwerber das Unternehmen fortführt

Der Bundesfinanzhof hat seine ständige Rechtsprechung, die auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beruht, bekräftigt, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nur vorliegt, wenn der Erwerber beabsichtigt, das erworbene Unternehmen fortzuführen. Beabsichtigt der Erwerber hingegen, das Unternehmen stillzulegen, liegt eine umsatzsteuerbare Veräußerung von einzelnen Ge...

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Dienstag, 28. Juli 2009

Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind ab 2007 nur noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist der Ort, an dem diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für den ausgeübten Be...

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Dienstag, 28. Juli 2009

Beweislast über die Herkunft von ungeklärten Geldmitteln bei betrieblicher Mitbenutzung eines Privatkontos liegt beim Unternehmer

Nutzt ein Unternehmer ein privates Konto für betriebliche Zahlungen, ist entscheidend, aus welchen Gründen dies geschieht. Hat der Unternehmer veranlasst, dass Betriebseinnahmen auf dem Privatkonto eingehen, liegt es in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich, die Herkunft der dort eingehenden Mittelzuflüsse zu erläutern. Dies gilt auch, wenn der Betriebsinhaber das Privatkonto seines Ehegatten m...

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